§ 1 Abs. 1 SächsGKVGesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Der Kommunale Versorgungsverband Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener…
§ 20 SächsKomSozVGBedienstete
Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist verpflichtet, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen geeigneten Bediensteten einzustellen sowie die Aus- und…
§ 7 Abs. 1 SächsKomSozVGZuständigkeit
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Kommunalen Sozialverbandes…
Art. 2 Abs. 4 Nr. 17 SN-20344Sächsisches Gesetz zur Durchführung des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Sozialer Entschädigungsgesetze
„(7) Die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter, Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der…
§ 6 SächsKomSozVGOrgane
Organe des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor.