§ 119 Abs. 1 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Der Gemeindewahlausschuss stellt das Ergebnis des Bürgerentscheides fest. Für die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides gilt § 91…
§ 50 Abs. 4 SächsKomWOSächsische Kommunalwahlordnung
Der Gemeindewahlausschuss stellt bei der Bürgermeisterwahl als Wahlergebnis fest:
§ 24 Abs. 1 KomWG SNKommunalwahlgesetz
Die Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich.
§ 41 VVVG SNGesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Die Landesabstimmungsleiterin oder der Landesabstimmungsleiter teilt das vom Landesabstimmungsausschuss festgestellte zahlenmäßige Ergebnis des Volksentscheids…
§ 40 Abs. 4 VVVG SNGesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Das zahlenmäßige Abstimmungsergebnis ist in öffentlicher Sitzung zu ermitteln und festzustellen.