Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
die Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides oder die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens,
§ 26 Abs. 10 GO NRWGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Das für Kommunales zuständige Ministerium kann durch Rechtsverordnung das Nähere über die Durchführung des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids regeln.…
§ 68 Abs. 1 Nr. 1 SächsLKrOSächsische Landkreisordnung
die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden,
§ 64 Abs. 1 SächsKomWOSächsische Kommunalwahlordnung
Bei der gleichzeitigen Durchführung eines mit der Kommunalwahl verbundenen Bürgerentscheids sind die Vorschriften über die gleichzeitig durchzuführenden…
§ 1 Abs. 1 BürgerentscheidDVO NRWVerordnung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
Die Gemeinde regelt die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheids durch eine Satzung (§ 7 GO) zeitnah nach In-Kraft-Treten dieser…