Art. 4 Nr. 2 Buchst. b SN-12595Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Kreisfreien Städte werden in mehrere Wahlkreise unterteilt. Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sollen die örtlichen…
§ 50 Abs. 2 KomWG SNKommunalwahlgesetz
Die Wahl wird in Wahlkreisen durchgeführt. Der Landkreis wird hierzu in mehrere Wahlkreise unterteilt. Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sollen die örtlichen…
§ 20 Abs. 3 SächsKrGebNGSächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz
Die Abgrenzung und Einteilung der Wahlkreise sind unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.
§ 1 Abs. 1 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Über die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbereiche beschließt der Gemeinderat unmittelbar nach der Bestimmung des Wahltags. Die Gemeindewahlleiterin oder der…
§ 4 Abs. 1 NRW-27904Bekanntmachung der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlgesetz)
Der Wahlausschuss der Gemeinde teilt spätestens 51 Monate, der Wahlausschuss des Kreises spätestens 53 Monate nach Beginn der Wahlperiode das Wahlgebiet in so…