§ 17 Abs. 1 KGGGesetz Nr. 1021 über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) Vom 26. Februar 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997
Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände können vereinbaren, dass einer der Beteiligten Einzelaufgaben der anderen Beteiligten in seine Zuständigkeit…
§ 23 Abs. 1 NRW-27142Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Gemeinden und Gemeindeverbände können vereinbaren, daß einer der Beteiligten einzelne Aufgaben der übrigen Beteiligten in seine Zuständigkeit übernimmt oder…
§ 36 Abs. 1 SächsKomZGVoraussetzungen einer Verwaltungsgemeinschaft
In einer Verwaltungsgemeinschaft haben benachbarte Gemeinden desselben Landkreises die Vereinbarung geschlossen, dass eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) für…
Art. 1 Abs. 4 Nr. 10 SN-12595Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen
§ 36 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) In einer Verwaltungsgemeinschaft haben benachbarte Gemeinden desselben Landkreises die Vereinbarung geschlossen, dass…
§ 13 NRW-27225Gesetz über den Landesverband Lippe
Der Verband kann für die Ausübung der ihm obliegenden Verwaltungsaufgaben die Hilfe der Gemeindeverwaltungen des Verbandsbezirks nach Maßgabe seiner Satzung in…