§ 13 NRW-27225Gesetz über den Landesverband Lippe
Der Verband kann für die Ausübung der ihm obliegenden Verwaltungsaufgaben die Hilfe der Gemeindeverwaltungen des Verbandsbezirks nach Maßgabe seiner Satzung in…
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 SächsKomZGVerbandssatzung
die Aufgaben des Verwaltungsverbandes,
§ 73a Abs. 2 SächsKomZGKommunale Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften beraten entsprechend der getroffenen Vereinbarung ihre Mitglieder in den sie gemeinsam betreffenden Angelegenheiten, stimmen Planungen…
§ 2 Abs. 4 Nr. 1 NRW-28251Gesetz über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen (Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz- AAVG -)
Beratung und fachliche Unterstützung seiner Mitglieder
Art. 3 Abs. 2 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Die Arbeitsgemeinschaften beraten entsprechend der getroffenen Vereinbarung ihre Mitglieder in den sie gemeinsam betreffenden Angelegenheiten, stimmen Planungen…