§ 53 SächsKomZGZuständigkeit der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Zweckverbandes. Sie nimmt die Aufgaben des Zweckverbandes, insbesondere den Erlass von Satzungen und…
§ 11 Abs. 2 Nr. 4 SächsKomZGVerbandssatzung
die Verfassung und die Verwaltung des Verwaltungsverbandes, insbesondere die Zuständigkeit der Verbandsorgane und deren Geschäftsgang,
§ 7 Abs. 1 SächsKomSozVGGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen. Sie legt die Grundsätze für die Verwaltung des Kommunalen Sozialverbandes…
§ 15 Abs. 6 NRW-27142Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
Die Zuständigkeiten der Verbandsversammlung regelt die Verbandssatzung, soweit sie sich nicht aus dem Gesetz ergeben.
§ 56 Abs. 3 SächsKomZGVerbandsvorsitzender und Stellvertreter
Der Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats sowie Leiter der Verbandsverwaltung. § 20 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 5,…