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Durch die Verbandssatzung können beschließende Ausschüsse der Verbandsversammlung gebildet werden; ihnen können bestimmte Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen werden. Durch Beschluss kann die Verbandsversammlung einzelne Angelegenheiten auf bestehende beschließende Ausschüsse übertragen oder für ihre Erledigung beschließende Ausschüsse bilden. Jede Mitgliedsgemeinde muss im beschließenden Ausschuss vertreten sein. Die für beschließende Ausschüsse des Gemeinderats geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.
Die Verbandsversammlung kann zur Vorberatung auf bestimmten Gebieten beratende Ausschüsse bilden. Jede Mitgliedsgemeinde soll im beratenden Ausschuss vertreten sein. Die für beratende Ausschüsse des Gemeinderats geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten kann die Verbandsversammlung Ausschüsse bilden. Sie muss einen…
Der Verbandsausschuss kann durch seine Geschäftsordnung beschließende und beratende Fachausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden…
neben dem Betriebsausschuss weitere beratende oder beschließende Ausschüsse gebildet werden können.
Die Verbandsversammlung soll beratende Mitglieder berufen. Zu beratenden Mitgliedern sollen insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der im Verbandsgebiet…
Durch die Hauptsatzung kann der Gemeinderat zur Vorberatung auf bestimmten Gebieten beratende Ausschüsse bilden. Durch Beschluss kann der Gemeinderat bestehende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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