§ 6 SächsKontrollGÜbergangsvorschrift
Das Parlamentarische Kontrollgremium wird abweichend von § 3 Abs. 1 erstmalig unmittelbar nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes für die Dauer der laufenden…
§ 2 SächsKontrollGAufgaben
Dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt die parlamentarische Kontrolle von Maßnahmen gemäß den §§ 60 bis 62 und 63 bis 68 des Sächsischen…
§ 3 Abs. 1 SächsKontrollGZusammensetzung und Einberufung
Das Parlamentarische Kontrollgremium besteht aus fünf Mitgliedern, von denen zwei den die Regierung nicht tragenden Teilen des Landtages angehören müssen, die…