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Das Krebsregister nimmt für Dritte auf Anforderung die Auswertung seiner epidemiologischen Daten für die wissenschaftliche Forschung und die Planung gesundheitspolitischer Maßnahmen vor. Dies umfasst insbesondere:
Auswertungen über Auftreten und Häufigkeit von Krebserkrankungen, ihre Verteilung nach Alter, Geschlecht und Wohnort der betroffenen Personen, über deren Überlebenschancen, einschließlich Ermittlungen auffälliger zeitlicher Trendentwicklungen und Hinweisen auf besonders belastete Bevölkerungsgruppen,
Ermittlungen zu Auswirkungen von Maßnahmen der Krebsprävention und Krebsfrüherkennungsprogrammen,
Abschätzungen zu künftigen Entwicklungen des Krebserkrankungsgeschehens sowie
Erstellung von Datengrundlagen für die Krebsursachen- und -versorgungsforschung.
Der Freistaat Sachsen führt gemäß den §§ 2 und 5 des Bundeskrebsregisterdatengesetzes sowie § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ein…
Epidemiologische Daten sind alle Identitätsdaten und medizinischen Daten, soweit sie der bevölkerungsbezogenen Auswertung über das Auftreten, die Häufigkeit,…
der epidemiologischen Krebsregistrierung gemäß § 19.
Das Krebsregister darf eigene wissenschaftliche Studien zur Epidemiologie und zum klinischen Verlauf von Krebserkrankungen durchführen. Der wissenschaftliche…
Das Landeskrebsregister hat die Aufgaben, fortlaufend und flächendeckend Daten über das Entstehen, das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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