§ 1 Abs. 2 SächsAsylAufenthVOSächsische Asylbewerberaufenthaltsverordnung
Der Freistaat Sachsen wird in drei Bereiche eingeteilt, die folgende Landkreise und Kreisfreie Städte umfassen:
§ 9 SächsKrGebNGStatus bisheriger Kreisfreier Städte, Verlust des Sitzes des Landratsamtes
Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Gemeinden, die als Folge der Neugliederung den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits…
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SächsAGVermGSächsisches Gesetz zur Ausführung des Vermögensgesetzes
der Kreisfreien Stadt Dresden für das Gebiet der Kreisfreien Stadt Dresden und für das Gebiet des Landkreises Görlitz, des Landkreises Bautzen, des Landkreises…
§ 18 Abs. 3 SächsKrGebNGWahlorganisation
Landkreis, Landratsamt und Landrat im Sinne der Absätze 1 und 2 sind für den neu zu bildenden Landkreis Görlitz der bisherige Landkreis Löbau-Zittau, dessen…
Art. 1 Nr. 2 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
„Das Gebiet des Freistaates Sachsen ist in die drei Direktionsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig eingeteilt. Für jeden Direktionsbezirk besteht eine…