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Die bisherigen Landkreise werden aufgelöst.
Die Kreisfreiheit der Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau wird aufgehoben (Einkreisung).
Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Gemeinden, die als Folge der Neugliederung den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits…
In Absatz 2 wird dem Satz 1 folgender Satz vorangestellt: „Städten, die aufgrund von § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des…
Die Stadt Görlitz und der Landkreis Görlitz, die Stadt Hoyerswerda und der Landkreis Bautzen, die Stadt Plauen und der Vogtlandkreis sowie die Stadt Zwickau und…
Landkreis, Landratsamt und Landrat im Sinne der Absätze 1 und 2 sind für den neu zu bildenden Landkreis Görlitz der bisherige Landkreis Löbau-Zittau, dessen…
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen (Sächsisches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.