§ 46a Abs. 3 SchoGGesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind verpflichtet, die von dem Schulträger bereitgestellten Lehr- und Lernmittel entgegenzunehmen; sie sollen…
§ 17 Abs. 3 SchoGGesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Die Schulträger haben den Schulen bei der Beschaffung der Lehrmittel, Bücher und Einrichtungsgegenstände im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel…