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Lernmittel sind Schulbücher und andere Medien, die dazu bestimmt sind, von den Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt zu werden.
Lernmittel dürfen vom Ministerium nur zugelassen werden, wenn sie
Rechtsvorschriften nicht widersprechen,
den Unterrichtsvorgaben entsprechen,
den Schülerinnen und Schülern individuelle Lernwege eröffnen und selbstständiges Arbeiten durch methodische und mediale Vielfalt fördern,
dem Stand der Wissenschaft entsprechen und
nicht ein diskriminierendes Verständnis fördern.
Lernmittel dürfen an Schulen nur eingeführt werden, wenn sie zugelassen sind. Über die Einführung von Lernmitteln entscheidet die Schulkonferenz.
Lernmittel für den Religionsunterricht werden im Einvernehmen mit der Kirche oder der Religionsgemeinschaft zugelassen.
Das Ministerium regelt das Zulassungsverfahren.
Vorschläge an die Schulkonferenz zur Einführung von Lernmitteln,
Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen,
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens,
die Lehrpläne und Prüfungsordnungen genehmigt sind und
Richtlinien und Lehrpläne,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.