Gesetze
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1Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte gestalten gemeinsam das Leben der Schule. 2An Berufsschulen sind die für die fachpraktische Ausbildung Verantwortlichen der Ausbildungsstätten angemessen zu beteiligen. 3Das Nähere wird im Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG) geregelt.
1Grundschulen und Kindergärten sollen pädagogisch und organisatorisch eng zusammenarbeiten. 2Der konkrete Übergang wird von der Grundschule und dem Kindergarten gemeinsam vorbereitet. 3Zur Gestaltung des Übergangs gehören wechselseitige Informationen und Hospitationen, die Benennung fester Ansprechpersonen in beiden Institutionen, gemeinsame Veranstaltungen für die Erziehungsberechtigten und gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen. 4Die Kinder lernen die Grundschule als künftigen Lern- und Lebensort kennen.
Unbeschadet der Rechte der Schulaufsichtsbehörde und der Schulträger ordnen die Schulen ihre pädagogischen Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst.
1Die Schulträger haben den Schulen bei der Beschaffung der Lehrmittel, Bücher und Einrichtungsgegenstände im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel angemessene Freiheit zu gewähren. 2Die Schulen geben sich im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde und dem Schulträger ein schulspezifisches Medienkonzept, bestehend aus technisch-pädagogischem Einsatzkonzept, Ausstattungskonzept und Lehrkräftefortbildungsplanung. 3In dem Medienkonzept der Schule kann die Verpflichtung zur Teilnahme an einem System zur Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln bestimmt werden, wenn sich der Schulträger verpflichtet hat, die benötigten Lehr- und Lernmittel in diesem System zur Verfügung zu stellen und die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler zur Entgegennahme und Verwendung der darin zur Verfügung gestellten Lehr- und Lernmittel verpflichtet werden. 4§ 46a sowie §§ 8, 16, 45, 46 und 47 des Schulmitbestimmungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Schule gestaltet den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung. Sie verwaltet…
Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und…
In Verwirklichung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages entwickelt jede Schule ihr eigenes pädagogisches Konzept. Sie plant und gestaltet den Unterricht sowie…
das Verfahren,
Schule und Schulträger wirken bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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