Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 27 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
§ 41 wird wie folgt gefasst: „§ 41 Ältestenrat Der Kreistag kann durch Hauptsatzung einen Ältestenrat bilden, der den Landrat in Fragen der Tagesordnung und des…
§ 45 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Der Gemeinderat kann durch die Hauptsatzung einen Ältestenrat bilden, der den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen des…
Art. 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 31 SN-13804Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
§ 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Ältestenrat Der Gemeinderat kann durch die Hauptsatzung einen Ältestenrat bilden, der den Bürgermeister in Fragen der…
§ 6 Abs. 4 BTGO 2025Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Zur Vorbereitung und Erfüllung seiner Aufgaben kann der Ältestenrat ständige Kommissionen einsetzen, denen auch Mitglieder des Bundestages, die nicht Mitglied…