§ 60 Abs. 1 SächsLKrOBeauftragte
Die Landkreise können für bestimmte Aufgabenbereiche besondere Beauftragte bestellen.
§ 59 Abs. 1 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Der Bürgermeister kann Bedienstete der Gemeinde mit seiner Vertretung auf bestimmten Aufgabengebieten oder in einzelnen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung…
§ 11 SächsKrGebNGSächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz
Ist der Amtsantritt eines Landrates in einem neu gebildeten Landkreis nicht möglich, kann das Staatsministerium des Innern einen Beamten, der zum Landrat…
§ 42 KrO NRWKreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
In Angelegenheiten der Kreisverwaltung obliegt dem Landrat a) die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, b) die Erledigung der ihm vom Kreisausschuß…
§ 38 Abs. 3 SächsLKrOZusammensetzung der beschließenden Ausschüsse
Der Landrat kann einen Beigeordneten oder, wenn alle Beigeordneten verhindert sind, ein Mitglied des Ausschusses, das Kreisrat ist, mit seiner Vertretung im…