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Die Landkreise können für bestimmte Aufgabenbereiche besondere Beauftragte bestellen.
Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frau und Mann in Familie, Beruf und Gesellschaft sowie zur Schaffung von Chancengerechtigkeit für alle Geschlechter im örtlichen Zuständigkeitsbereich haben die Landkreise Kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Sie sollen hauptamtlich tätig sein. Das Nähere regelt die Hauptsatzung.
Die Beauftragten sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und können an den Sitzungen des Kreistages und der für ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen.
Der Landrat kann Bedienstete des Landkreises mit seiner Vertretung für bestimmte Aufgabengebiete oder in einzelnen Angelegenheiten der Kreisverwaltung…
die Bestellung der Mitglieder von Ausschüssen des Kreistages, der Stellvertreter des Landrats, der Beigeordneten sowie Angelegenheiten nach Absatz 4 Satz 1 bei…
Ist der Amtsantritt eines Landrates in einem neu gebildeten Landkreis nicht möglich, kann das Staatsministerium des Innern einen Beamten, der zum Landrat…
In der Verwaltung eines neu gebildeten Landkreises üben die durch die bisherigen Landkreise bestellten Schwerbehindertenbeauftragten,…
Die Beauftragten sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig und können an den Sitzungen des Gemeinderats und der für ihren Aufgabenbereich zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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