Art. 7 Abs. 2 SN-17910Gesetz zur Änderung beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen
Eine Verwendung im Sinne dieser Verordnung liegt nur vor, wenn die besondere Funktion der Lehrkraft durch eine schriftliche Bestellung übertragen wurde. § 2…
§ 45 SBesGSaarländisches Besoldungsgesetz (SBesG) Vom 13. Oktober 2021*
Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln, dass Lehrkräfte, deren Tätigkeit sich aus den ihrer Ausbildung entsprechenden Aufgaben…
§ 2 Abs. 1 LZulVVerordnung über die Gewährung von Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen (Lehrkräfte-Zulagenverordnung - LZulV) Vom 16. Februar 1979
Die Stellenzulage wird nur gewährt, wenn die Lehrkraft die Funktion nicht nur vorübergehend ausübt. Die Wahrnehmung der Funktion muss mindestens fünfzehn vom…
§ 1 Abs. 1 LZulVVerordnung über die Gewährung von Zulagen für Lehrkräfte mit besonderen Funktionen (Lehrkräfte-Zulagenverordnung - LZulV) Vom 16. Februar 1979
Für die Dauer der Wahrnehmung der in Absatz 2 aufgeführten besonderen Funktionen im Sinne des § 45 des Saarländischen Besoldungsgesetzes erhalten Lehrkräfte…