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Die Empfängerin oder der Empfänger eines Landesstipendiums erhält einen Betrag in Höhe von 1 500 Euro monatlich (Grundstipendium). Zusätzlich wird ein Kinderzuschlag nach Maßgabe von Absatz 2 gewährt. Grundstipendium und Kinderzuschlag werden als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt.
Der Kinderzuschlag beträgt 100 Euro monatlich für jedes nicht nur vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft mit der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger lebende eigene Kind gemäß § 32 Absatz 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes. Erhalten beide Elternteile ein Stipendium nach dieser Verordnung, wird der Kinderzuschlag insgesamt nur einmal gewährt.
die Voraussetzungen für den Bezug und die Höhe des Kinderzuschlages,
Der Stipendiat erhält auf Antrag zu dem Grundstipendium einen Familienzuschlag von 200 Deutsche Mark monatlich, wenn Erhalten beide Ehegatten Stipendien nach…
Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um…
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro. Ein höheres Stipendium kann vergeben werden, wenn der nach § 11 Absatz 2 eingeworbene Anteil an privaten…
Es wird ein monatlicher Betrag von 195 Euro gewährt. Ein monatlicher Betrag von 295 Euro wird gewährt, wenn Schülerinnen und Schüler oder im Fall ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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