Gesetze
Gesetz wird geladen …
Naturschutzfachbehörden sind
das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
der Staatsbetrieb Sachsenforst als Amt für Großschutzgebiete in den Nationalparken, der Nationalparkregion Sächsische Schweiz und den Naturschutzgebieten „Königsbrücker Heide“ und „Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain“ sowie in den Biosphärenreservaten,
der Staatsbetrieb Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft.
Die Aufgaben der Naturschutzfachbehörden bestimmt die oberste Naturschutzbehörde durch Rechtsverordnung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.