Art. 4 Nr. 7 SächsAufbauGSächsisches Aufbaubeschleunigungsgesetz
50 Abs. 2 wird wie folgt gefaßt. „(2) Die oberste Naturschutzbehörde kann abweichend von Absatz 1 durch Rechtsverordnung oder Entscheidung im Einzelfall andere…
Art. 64 Satz 3 Nr. 24 Buchst. b SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Fällt eine Angelegenheit in die örtliche Zuständigkeit mehrerer Naturschutzbehörden, ist die Behörde zuständig, in deren…
§ 2 Abs. 5 LNatSchG NRWGesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen
Fällt eine Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich mehrerer unterer oder höherer Naturschutzbehörden, kann die oberste Naturschutzbehörde die Aufgabe im…
Art. 1 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 SN-9357Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes an das Bundesrecht
„(2) Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft kann abweichend von Absatz 1 durch Rechtsverordnung andere Zuständigkeiten bestimmen, wenn dies im…
Art. 7 Abs. 2 Nr. 11 SächsVwModGSächsisches Verwaltungsmodernisierungsgesetz
„(5) Die oberste Naturschutzbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die artenschutzrechtlichen Zuständigkeiten abweichend von den vorstehenden…