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Flächen und Maßnahmen sind für das Ökokonto geeignet, wenn auf ihnen und durch sie die auf Wasser, Boden, Klima, Arten oder Biotope bezogenen Funktionen des Naturhaushaltes oder die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes erheblich oder nachhaltig aufgewertet werden können.
zum Ökokonto, insbesondere die Eignung von Flächen und Maßnahmen für das Ökokonto, zu den Anerkennungsvoraussetzungen, das Anerkennungs- und…
1Wer ohne rechtliche Verpflichtung Maßnahmen im Saarland durchführt, die die Funktionen und Werte des Naturhaushalts wesentlich und dauerhaft verbessern, kann…
In einem Ökokonto werden vorgezogene Kompensationsmaßnahmen, die unter den Voraussetzungen des § 16 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009…
Werden Maßnahmen eines Ökokontos in Anspruch genommen, bestätigt die untere Landschaftsbehörde im Rahmen ihrer Beteiligung bei Eingriffen nach § 17 Absatz 1 des…
Das Nähere zum Ökokonto, insbesondere die Eignung von Flächen und Maßnahmen für das Ökokonto, das Nähere zu den Anerkennungsvoraussetzungen, das Anerkennungs-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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