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Der Antrag auf Zustimmung zu einer Kompensationsmaßnahme nach § 9a Abs. 1 Satz 1 SächsNatSchG muss folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Antragstellers,
Lage und Größe der Fläche, auf der die Kompensationsmaßnahme nach § 9a Abs. 1 Satz 1 SächsNatSchG durchgeführt werden soll, sowie eine kartografische Übersichtsdarstellung auf Grundlage der topografischen Landeskarte im Maßstab 1:10 000,
eine Auflistung der betroffenen Flurstücke sowie deren Darstellung in einer aktuellen Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 oder 1 : 2 000,
den Nachweis der Flächenverfügbarkeit, insbesondere durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges und bestehender Pachtverträge,
eine auf alle Bestandteile des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild bezogene Beschreibung des derzeitigen Zustands der Fläche sowie der Kompensationsmaßnahme nach § 9a Abs. 1 Satz 1 SächsNatSchG ,
eine Erklärung des Antragsstellers zur geplanten Inanspruchnahme von Fördermitteln,
eine Erklärung des Antragstellers über bestehende rechtliche, insbesondere vertragliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Maßnahme.
Die untere Naturschutzbehörde stimmt der Kompensationsmaßnahme nach § 9a Abs. 1 Satz 1 SächsNatSchG zu, wenn der Antragsteller die erforderlichen Angaben nach Absatz 1 vorgelegt hat, die Flächen und Maßnahmen entsprechend § 1 geeignet sind und fachliche Belange der Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft nicht entgegenstehen.
Der Freistaat Sachsen, eine Gemeinde oder ein Landkreis als Träger eines Vorhabens, das mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden und für das eine…
Das Kompensationsverzeichnis nach § 17 Abs. 6 Satz 1 BNatSchG (Kompensationsflächenkataster) kann auch Angaben über die Flächeneigentümerinnen und -eigentümer…
Der Träger einer Kompensationsmaßnahme nach § 9a Abs. 1 Satz 1 SächsNatSchG kann jederzeit eine Bewertung der Maßnahme bei der unteren Naturschutzbehörde…
Flächen sind im Sinne des § 9b Abs. 1 Satz 3 SächsNatSchG geeignet, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 erfüllen.
Der Verursacher eines Eingriffs hat die Datengrundlagen für die Angaben nach Absatz 1 in elektronischer Form in einem von der obersten Naturschutzbehörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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