§ 13 Abs. 4 VRGGesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen
Die notwendigen Auslagen trägt abweichend von § 105 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die zuständige Verwaltungsbehörde; diese ist auch…
§ 107 Abs. 3 Nr. 13 OWiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
Gebühren, die an deutsche Behörden für die Erfüllung von deren eigenen Aufgaben zu zahlen sind, und Beträge, die diesen Behörden, öffentlichen Einrichtungen…
§ 14 Abs. 5 AltTZG 1996Altersteilzeitgesetz
Die notwendigen Auslagen trägt abweichend von § 105 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Bundesagentur; diese ist auch ersatzpflichtig im Sinne des…
§ 106 Abs. 1 OWiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
Die Höhe der Kosten und Auslagen, die ein Beteiligter einem anderen zu erstatten hat, wird auf Antrag durch die Verwaltungsbehörde festgesetzt. Auf Antrag ist…
§ 472b Abs. 2 StPOStrafprozeßordnung
Wird eine Geldbuße gegen eine juristische Person oder eine Personenvereinigung festgesetzt, so hat diese die Kosten des Verfahrens entsprechend den §§ 465, 466…