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Der Antrag nach § 15 Absatz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes auf Auszahlung der Jahrespauschale ist bis zum 31. Oktober für das folgende Kalenderjahr bei der zuständigen Behörde zu stellen. Für das Jahr 2023 ist der Antrag abweichend davon bis zum 31. Mai 2023 zu stellen.
Die Länder können bis zum 31. Dezember 2021 Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln nach § 14a Absatz 3 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes aus dem…
Die Länder können bis zum 31. Dezember 2025 Anträge an das Bundesversicherungsamt auf Auszahlung von Fördermitteln nach § 12a des…
Die Länder können bis zum 31. Juli 2017 Anträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds stellen. Wird ein…
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt veröffentlicht den Zeitpunkt der Auszahlung der Jahrespauschalen an die…
Der Antrag ist bis spätestens am 28. Februar des jeweiligen Haushaltsjahres zu stellen. Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Bei nicht fristgerechter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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