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Je tatsächlich belegter Ausbildungskapazität an Ausbildungsstätten nach § 2 Nummer 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erhalten die betreffenden Krankenhäuser einen Ausbildungszuschlag in Höhe von 500 Euro.
die Höhe eines Zuschlags zur Jahrespauschale für vorgehaltene oder für tatsächlich belegte Ausbildungskapazitäten an Ausbildungsstätten nach § 2 Nummer 1a des…
Der Ausbildungszuschlag nach Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 wird von allen nicht ausbildenden Krankenhäusern den Patienten oder Patientinnen oder deren…
Ausbildungszuschlag (§ 17a Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie § 33 Absatz 3 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes) und sonstige Zu- und Abschläge (§…
die vorgehaltenen und tatsächlich belegten Ausbildungskapazitäten der Ausbildungsstätten enthalten,
Anzahl der Ausbildungsplätze, Kosten des theoretischen und praktischen Unterrichts, Kosten der praktischen Ausbildung, Kosten der Ausbildungsstätte, gegliedert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.