§ 12 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Besteht die Körperschaft, Anstalt oder Stiftung oder in der Landesverwaltung die Dienststelle, der die oder der Beschäftigte angehört, weniger als sechs Monate,…
Art. 1 Satz 2 Nr. 6 Buchst. a SN-16771Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: „(2) Absatz 1 Satz 1 gilt für Beschäftigte nach § 4 Absatz 4 nur, wenn sie am Wahltag der Dienststelle seit…
Art. 1 Abs. 4 SN-11530Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes
Das Sächsische Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 3…
Art. 1 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 SN-20912Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes
5 bis 20 Wahlberechtigten aus zwei Mitgliedern, wenn beide Gruppen vertreten sind, im Übrigen aus einer Person,
§ 27 Abs. 4 SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
Ist eine in der Dienststelle vorhandene Gruppe, die bisher im Personalrat vertreten war, durch kein Mitglied des Personalrats mehr vertreten oder wird nach § 25…