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Die Verteilung der Mitglieder des Personalrats auf die Gruppen kann abweichend von § 17 geordnet werden, wenn jede Gruppe dies vor der Neuwahl in getrennter geheimer Abstimmung beschließt.
Für jede Gruppe können auch Beschäftigte der anderen Gruppe vorgeschlagen werden. Die Gewählten gelten als Vertretung derjenigen Gruppe, für die sie vorgeschlagen worden sind. Dies gilt auch für Ersatzmitglieder.
Für jede Gruppe können auch Angehörige anderer Gruppen vorgeschlagen werden. Die Gewählten gelten als Vertreterinnen oder Vertreter derjenigen Gruppe, für die…
Die Verteilung der Mitglieder des Personalrats auf die Gruppen kann abweichend von § 16 geordnet werden, wenn die Wahlberechtigten jeder Gruppe dies vor der…
Die Verteilung der Mitglieder des Personalrats auf die Gruppen kann abweichend von § 14 geordnet werden, wenn jede Gruppe dies vor der Neuwahl in getrennter…
Besteht der Personalrat aus mehr als einer Person, so wählen die Gruppen ihre Vertreterinnen oder Vertreter in getrennten Wahlgängen, es sei denn, dass eine…
Für jede Gruppe können auch Angehörige der anderen Gruppe vorgeschlagen werden. Die Gewählten gelten als Vertreterinnen oder Vertreter derjenigen Gruppe, für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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