§ 129 Abs. 1 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Die Beamtin oder der Beamte hat das Recht, Anträge und Beschwerden vorzubringen; hierbei ist der Dienstweg einzuhalten. Der Beschwerdeweg bis zur obersten…
Art. 35 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die…
§ 125 Abs. 1 BBGBundesbeamtengesetz
Beamtinnen und Beamte können Anträge und Beschwerden vorbringen. Hierbei ist der Dienstweg einzuhalten. Der Beschwerdeweg bis zur obersten Dienstbehörde steht…
Art. 53 Abs. 3 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Die Befugnisse des Petitionsausschusses, insbesondere das Zutrittsrecht zu den öffentlichen Einrichtungen und das Recht auf Aktenvorlage, werden durch Gesetz…