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Für die nachstehenden Tätigkeiten werden je Hektar Holzbodenfläche erhoben: Nummer | Ttigkeiten | Betrag
| für die Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans | 1 EUR, aber mindestens 50 EUR,
| für das Auszeichnen von Waldbeständen | 4 EUR,
| für die Organisation und Überwachung des Holzeinschlags einschließlich der Sortierung und Aufnahme des Holzes | 6 EUR,
| für die Überwachung der Verkehrssicherheit im Wald | 2 EUR.
Für Schutzwald nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 SächsWaldG , durch Rechtsverordnung ausgewiesene Schutzgebiete ohne forstliche Bewirtschaftung und für Waldflächen im außerregelmäßigen Betrieb wird kein Flächenbeitrag erhoben.
Der Kostenbeitrag wird jeweils zum 30. September eines Kalenderjahres fällig. Schuldner des Kostenbeitrages ist der Waldbesitzer. Bei Zahlungsverzug ist der Kostenbeitrag mit dem jeweiligen SRF-Satz zu verzinsen.
Ein jährlicher Kostenbeitrag unter 50 EUR wird nicht erhoben.
Gegenstand der Betreuung sind die überwiegend im betrieblichen Interesse des Waldbesitzers liegenden forstbetrieblichen Maßnahmen. Die Betreuung erfolgt…
Die Forstbehörde fördert die Forstwirtschaft in den Privatwäldern ohne eigenes Forstpersonal durch Beratung und Betreuung. Nach Maßgabe des Haushaltsplans trägt…
Die zuständige Behörde erhebt von den privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern für die Maßnahmen nach Absatz 3 die Kosten flächenanteilig.
Die Betreuung durch Rat und Anleitung ist kostenfrei. Die Betreuung durch tätige Mithilfe erfolgt gegen Entgelt. Der Landesbetrieb Wald und Holz legt mit…
die mit der Durchführung der Maßnahme verbundenen Verwaltungskosten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.