§ 49 Abs. 6 SächsWaldGWaldgesetz für den Freistaat Sachsen
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung Inhalt und…
Art. 6 SN-5041Erstes Gesetz zur Euro-bedingten Änderung des sächsischen Landesrechts
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Inhalt und Umfang der Beratung, Betreuung und technischen Hilfe…
Anlage 88 Abs. 2 SokaSiG2Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren
Förderungswürdig sind die Kosten der Bildungsmaßnahme. Reisekosten sowie Kosten für Verpflegung und erforderliche auswärtige Unterbringung sind im Rahmen der…
Art. 5 SN-5043Gesetz zur Änderung verschiedener Vorschriften des Sächsischen Landesrechts
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Inhalt und Umfang der Beratung, Betreuung und technischen Hilfe…
Art. 9 SN-3535Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Euro-bedingten Änderung von Rechtsverordnungen
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Inhalt und Umfang der Beratung, Betreuung und technischen Hilfe…