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Dienstbezirk des Landeskriminalamtes, des Polizeipräsidiums für Service und IT sowie des Präsidiums der Bereitschaftspolizei ist das Gebiet des Freistaates Sachsen.
Die Dienstbezirke der Polizeidirektionen werden wie folgt festgelegt:
Polizeidirektion Chemnitz: Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Kreisfreie Stadt Chemnitz,
Polizeidirektion Dresden: Landeshauptstadt Dresden, Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
Polizeidirektion Görlitz: Landkreise Bautzen und Görlitz,
Polizeidirektion Leipzig: Landkreise Leipzig und Nordsachsen, Kreisfreie Stadt Leipzig,
Polizeidirektion Zwickau: Vogtlandkreis und Landkreis Zwickau.
Die örtliche Zuständigkeit für den Bereich der Bundesautobahnen wird abweichend von Absatz 2 wie folgt festgelegt:
Polizeidirektion Dresden:
Bundesautobahn 4 vom Autobahndreieck Nossen bis zur Anschlussstelle Hermsdorf,
Bundesautobahn 13 vom Autobahndreieck Dresden-Nord bis zur Landesgrenze (km 124,685),
Bundesautobahn 14 vom Autobahndreieck Nossen bis zur Anschlussstelle Döbeln-Nord,
Bundesautobahn 17 vom Autobahndreieck Dresden-West bis zur Bundesgrenze;
Polizeidirektion Görlitz: Bundesautobahn 4 von der Anschlussstelle Hermsdorf bis zur Bundesgrenze;
Die kriminalpolizeiliche Zuständigkeit bleibt davon unberührt.
Die örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden beschränkt sich auf ihren Dienstbezirk.
Die Polizeidienststellen sind im ganzen Landesgebiet zuständig; sie sollen in der Regel jedoch nur in ihrem Dienstbezirk tätig werden.
die Polizeidirektionen.
Die Dienstbezirke der Polizeidirektionen werden für die autobahnpolizeilichen Aufgaben wie folgt festgelegt:
§ 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gliederung und die Aufgaben der Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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