§ 64 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen eingeschränkt.
§ 23 SächsKRegGSächsisches Krebsregistergesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Satz 1 und 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
§ 32 SächsGleiGSächsisches Gleichstellungsgesetz
Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen eingeschränkt werden.
§ 23 SächsDSDGSächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
§ 18 SN-19699Sächsisches Transparenzgesetz
Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen) eingeschränkt werden.