Art. 18 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
Das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG)…
Art. 21 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
Das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG)…
§ 1 Abs. 1 SächsSÜGSächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen…
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SächsVSGSächsisches Verfassungsschutzgesetz
bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 19. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 44), das zuletzt…
§ 27 Abs. 7 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
eine Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz, ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Sächsischen…