§ 46 SächsPBGSächsisches Polizeibehördengesetz
Für die Ansprüche nach den §§ 41 bis 45 ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
§ 6 Abs. 4 PflGesGGesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 und der Verordnung (EU) 2017/625 im Bereich Pflanzengesundheit
Für Streitigkeiten über die Entschädigungsansprüche ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
§ 54 Abs. 4 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Für Streitigkeiten über die Entschädigungsansprüche ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
§ 65a ASOG BlnAllgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
Für Ansprüche auf Schadensausgleich und Entschädigung ist der ordentliche Rechtsweg, für Ansprüche auf Erstattung und Ersatz von Aufwendungen nach § 63 oder §…
§ 56 BPolGGesetz über die Bundespolizei
Für Ansprüche auf Schadensausgleich ist der ordentliche Rechtsweg, für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 55 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsrechtsweg gegeben.