Art. 1 Nr. 8 SN-18007Gesetz zur Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes
§ 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 Gebühren und Auslagen Die Satzung kann bestimmen, dass für bestimmte Verwaltungstätigkeiten Gebühren und Auslagen erhoben…
§ 3a Abs. 1 AuswSGGesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen
Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Gebühren…