Gesetze
Gesetz wird geladen …
Soweit das Deutsche Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und dieses Gesetz nichts Anderes bestimmen, gelten für die Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter die Vorschriften für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen entsprechend.
§ 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Geltung des Beamtenrechts Soweit das Deutsche Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S.…
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Sächsischen Richtergesetzes vom 4. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 446, 451), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 6. Juli…
§ 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.…
die Bezüge der nach § 32 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), das zuletzt durch Artikel 4 des…
Soweit das Deutsche Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713) in der jeweils geltenden Fassung und dieses Gesetz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.