§ 25 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
An der Personalversammlung nehmen, soweit gemeinsame Angelegenheiten behandelt werden, die Richter mit den gleichen Rechten wie die anderen Bediensteten teil.…
§ 49 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
An Personalversammlungen nehmen, soweit gemeinsame Angelegenheiten behandelt werden, Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit den…
§ 48 Abs. 1 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Sind an einer allgemeinen oder sozialen Angelegenheit der Richter- oder Staatsanwaltsrat und der Personalrat gemeinsam beteiligt (gemeinsame Angelegenheit), so…
§ 53 Abs. 1 DRiGDeutsches Richtergesetz
Sind an einer Angelegenheit sowohl der Richterrat als auch die Personalvertretung beteiligt, so entsendet der Richterrat für die gemeinsame Beschlußfassung…
§ 42 SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
Sind an einer Angelegenheit sowohl der Personalrat als auch der Richterrat beteiligt, so teilt die oder der Vorsitzende des Personalrats dem Richterrat den…