§ 33 Abs. 1 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Wahlberechtigt für die Wahl der Mitglieder des Präsidialrats sind alle Richter, die am Wahltag bei einem Gericht des Gerichtszweigs, für den der Präsidialrat…
Art. 1 Abs. 4 Nr. 14 SN-9496Erstes Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen und beamtenrechtlicher Regelungen
§ 24 Abs. 2 wird wie folgt neu gefaßt: „(2) In den Präsidialrat können nur diejenigen wahlberechtigten Richter gewählt werden, die am Tag der Wahl als Richter…
§ 58 Abs. 1 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Mitglieder des Präsidialrats müssen Richterinnen oder Richter auf Lebenszeit sein und dem Gerichtszweig angehören, für den der Präsidialrat gebildet ist.…
§ 21 Abs. 2 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Wählbar sind die wahlberechtigten Richter, die am Wahltag seit sechs Monaten bei einem Gericht tätig sind. Der Präsident eines Gerichts und sein ständiger…
§ 21b Abs. 1 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen…