§ 42 Abs. 2 RiG SLGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Das Dienstgericht wird bei dem Landgericht, der Dienstgerichtshof bei dem Oberlandesgericht errichtet. Die Dienstaufsicht über die Richterdienstgerichte führt…
§ 66 Abs. 4 LRiStaG NRWRichter- und Staatsanwältegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Geschäftsstelle des Richterdienstgerichts ist die Geschäftsstelle des Gerichts, bei dem das Richterdienstgericht errichtet ist.
§ 48 Abs. 2 SächsRiGBesetzung der Dienstgerichte<b></b>
Die Vorsitzenden und die Beisitzenden werden aus zwei nach ständigen und nichtständigen Mitgliedern getrennten Vorschlagslisten, welche die Präsidien des…
§ 8 SächsDRZustVOSächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung
Gegenüber den Präsidenten der oberen Landesgerichte, dem Generalstaatsanwalt, dem Leiter der Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz und…
§ 50 Abs. 2 SächsHKaGSächsisches Heilberufekammergesetz
Das Berufsgericht wird beim Landgericht Dresden, das Landesberufsgericht beim Oberlandesgericht Dresden errichtet.