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Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule oder Gemeinschaftsschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Im Ausnahmefall können Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig oder körperlich nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zur Feststellung des Entwicklungsstandes des Kindes können pädagogisch-psychologische Testverfahren herangezogen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung der Eltern bereits vorhandene Gutachten einbezogen werden.
Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter. Staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft sind berechtigt, die erforderlichen Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 zu treffen.
1Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie…
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den…
Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule…
Eine vorzeitige Aufnahme in die Schule nach § 2 Abs. 2 des Schulpflichtgesetzes ist nur zulässig, wenn begründete Aussicht besteht, dass das Kind ohne Schaden…
Die Verpflichtung nach § 36 Absatz 3 Satz 2 gilt nicht für Kinder, die vor dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Liegen bei diesen Kindern die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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