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Die Spiele, die Spielregeln und der Gewinnplan im Sinne des § 22 Absatz 5 sind in einer Online-Casinospielordnung zu regeln.
Die Online-Casinospielordnung bedarf der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Online-Casinospielordnung ist unverzüglich an Änderungen der Rechtslage anzupassen und zur erneuten Zustimmung vorzulegen.
Die Spiele, die Spielregeln und der Gewinnplan im Sinne des § 22 Absatz 5 sind in einer Online-Casinospielordnung zu regeln.
Für Online-Casinospiele gelten nur die §§ 1 bis 4, 5 bis 9a, 22c und 23 sowie die Vorschriften des Zehnten Abschnitts.
Zur Sicherung des ordnungsrechtlich einwandfreien Betriebs der Online-Casinospiele können die Nebenbestimmungen während der Laufzeit ergänzt oder geändert…
Die Spielbankordnung ist unverzüglich an Änderungen der Rechtslage anzupassen und zur erneuten Zustimmung vorzulegen.
welche zusätzlichen allgemeinen Anforderungen an die zu erlaubenden Glücksspiele, die als Online-Casinospiele angeboten werden sollen, in technischer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.