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Die Erlaubnis soll widerrufen werden, wenn
sie durch arglistige Täuschung erlangt worden ist,
der Spielbetrieb ohne Online-Casinospielordnung mit der nach § 26 Absatz 2 erforderlichen Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgenommen wurde,
die Bestimmungen der Erlaubnis trotz vorheriger Beanstandung durch die zuständige Behörde wiederholt nicht beachtet worden sind,
die Erfordernisse des Jugend- und Spielerschutzes, insbesondere nach den §§ 6 bis 6j des Glücksspielstaatsvertrages 2021, trotz vorheriger Beanstandung durch die zuständige Behörde wiederholt nicht eingehalten worden sind,
die Werbung nicht den Anforderungen nach § 5 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entsprochen hat,
die Aufklärungspflicht nach § 7 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 verletzt worden ist,
ein sonstiger Grund eingetreten ist, der das Versagen der Erlaubnis rechtfertigen würde.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.