Art. 4 Nr. 7 SN-12474Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze
§ 9 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die im Rahmen der Zugangskontrolle erhobenen Daten sind mit den Daten aus dem übergreifenden Sperrsystem…
§ 9 Abs. 1 SpielbG NRWGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen
Die Spielbanken überprüfen die Identität und das Alter der Besucherinnen und Besucher, bevor sie ihnen Zutritt gewähren. Die Einlasskontrolle ist bei jedem…
§ 13 Abs. 1 Nr. 6 SpielbG-SaarSaarländisches Spielbankgesetz (SpielbG-Saar) Vom 20. Juni 2012*
die allgemeinen Zutrittsvoraussetzungen für den Spielbankbesuch, insbesondere, dass sich die Gäste auszuweisen und welche Personalien sie anzugeben haben,
§ 1 Abs. 1 NRW-32858Spielordnung NRW
Der Besuch der Spielbank, inklusive aller zu ihr gehörenden Räumlichkeiten, ist für Spielerinnen und Spieler nur nach einer vorherigen Anmeldung und mit einer…
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 SpielbG NRWGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen
welche allgemeinen Zutrittsvoraussetzungen für den Spielbankbesuch bestehen, insbesondere, dass sich die Besuchenden auszuweisen und welche Personalien sie…