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Die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325), wird wie folgt geändert:
§ 13 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „die Landesdirektion“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „bei der Landesdirektion“ durch die Wörter „bei der Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
§ 112 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Rechtsaufsichtsbehörde für kreisangehörige Gemeinden ist das Landratsamt, für Kreisfreie Städte die Landesdirektion Sachsen. Obere Rechtsaufsichtsbehörde ist für alle Gemeinden die Landesdirektion Sachsen. Oberste Rechtsaufsichtsbehörde ist das Staatsministerium des Innern.“
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