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Für die Staatsstraßen, Kreisstraßen und Radschnellverbindungen werden Straßenverzeichnisse geführt. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr bestimmt die Nummerierung der Staatsstraßen, Kreisstraßen und Radschnellverbindungen. Für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen werden die Verzeichnisse in vereinfachter Form (Bestandsverzeichnisse) geführt. Die Straßenverzeichnisse für die Bundesstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen und Radschnellverbindungen werden vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr, die Bestandsverzeichnisse von den Gemeinden als Straßenbaubehörden geführt. § 42 Satz 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Im Übrigen können auch offenbare Unrichtigkeiten berichtigt werden.
Die Verzeichnisse sind fortlaufend aktuell und vollständig zu halten.
Die Behörden haben Einsicht in die Verzeichnisse sowie die Anfertigung von Bildaufnahmen und Kopien zu gestatten. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, dem sind einfache oder beglaubigte Auszüge zu erteilen.
Das Nähere über Zuständigkeiten der Behörden, Einrichtung und Inhalt der Verzeichnisse sowie die Einsichtnahme in diese wird durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung geregelt.
Das Sächsische Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S.…
Für die Landesstraßen, Radschnellverbindungen des Landes, Kreisstraßen und Gemeindestraßen werden Straßenverzeichnisse als Bestandsverzeichnisse geführt. Der…
Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Die Straßenverzeichnisse für die Bundesfernstraßen, Staatsstraßen, Kreisstraßen und Radschnellverbindungen werden vom Landesamt…
Die Gemeinden haben für Gemeindestraßen und für alle sonstigen öffentlichen Straßen jeweils ein eigenes Bestandsverzeichnis zu führen, in das die Straßenzüge…
Werden Karteiblätter oder Datengruppen angelegt, so sind Kopien davon von der verzeichnisführenden Behörde den beteiligten Trägern der Straßenbaulast und dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.