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Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Selbstbericht der Hochschule,
ein Akkreditierungsbericht einer beim Akkreditierungsrat zugelassenen Agentur, der aus einem Prüfbericht und einem Gutachten besteht; im Fall der Systemakkreditierung bezieht sich der Prüfbericht auf die Nachweise gemäß den Nummern 3 und 4,
bei Antrag auf Systemakkreditierung zusätzlich der Nachweis, dass mindestens ein Studiengang das Qualitätsmanagementsystem durchlaufen hat und
bei Antrag auf Systemreakkreditierung der Nachweis, dass grundsätzlich alle Bachelor- und Masterstudiengänge das Qualitätsmanagementsystem mindestens einmal durchlaufen haben.
Von den Unterlagen nach Absatz 1 Nummer 2 sind, soweit sie nicht in deutscher Sprache verfasst sind, Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Sobald der Akkreditierungsrat ein elektronisches Datenverarbeitungssystem zur Verfügung stellt, ist dieses zu nutzen.
bei Antrag auf Systemakkreditierung zusätzlich der Nachweis, dass mindestens ein Studiengang das Qualitätsmanagementsystem durchlaufen hat, und
Dem Antrag sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere
Dem Antrag sind folgende schriftliche Unterlagen beizufügen:
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Kopien der Prüfungszeugnisse des nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 vorgeschriebenen Studiums mit Nachweis der Einzelleistungen und Einzelprüfungen sowie gegebenenfalls…
Mit dem Antrag müssen die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.