Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wurde der Zulassungsantrag fristgerecht gestellt, werden nachträglich eingereichte Unterlagen berücksichtigt, sofern sie bei der Hochschule
für das Sommersemester bis zum 20. Januar,
für das Wintersemester bis zum 20. Juli
eingegangen sind (Ausschlussfristen). Die Hochschule kann durch Ordnung von der Möglichkeit, Unterlagen nachzureichen, absehen, wenn der Verfahrensablauf dies nicht erfordert.
Die Hochschule bestimmt die Form des Zulassungsantrags. Sie bestimmt auch die Unterlagen, die dem Zulassungsantrag beizufügen sind, und deren Form.
Der Zulassungsantrag kann auf ein endgültiges oder gemäß Absatz 5 vorläufiges Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung gestützt werden. Verfügt die Bewerberin oder der Bewerber über mehrere Hochschulzugangsberechtigungen, ist anzugeben, auf welche der Zulassungsantrag gestützt wird. Setzt der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang neben einem Schulabschluss eine weitere Prüfung oder die erfolgreiche Ableistung einer fachpraktischen Ausbildung voraus, ist der Zulassungsantrag gleichwohl zulässig. Dies gilt auch für die Prüfung zur Feststellung der Eignung für ein Studium an deutschen Hochschulen. Die entsprechenden Nachweise sind bei der Einschreibung vorzulegen.
Liegt das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang bis zum Ende der Antragsfrist für den Zulassungsantrag nicht vor, kann der Zulassungsantrag auf ein vorläufiges Zeugnis gestützt werden. Dieses muss auf bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung beruhen, eine vorläufige Bewertung der Prüfungsleistungen enthalten und von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle ausgestellt sein. Eine Zulassung auf Grundlage eines vorläufigen Zeugnisses ist unter der Bedingung auszusprechen, dass die Hochschulzugangsberechtigung bis spätestens zur Einschreibung nachgewiesen wird und sich die vorläufige Zulassung durch das endgültige Zeugnis bestätigt. Im Übrigen bleibt das endgültige Zeugnis bei der Zulassung unbeachtlich.
Nimmt die Hochschule am Dialogorientierten Serviceverfahren teil, muss im Örtlichen Vergabe- und im Anmeldeverfahren bis zum Ablauf der in § 25 Absatz 1…
für das Wintersemester, wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar erworben wurde, bis zum 15. Juni, andernfalls bis zum 20. Juli
eingegangen sein (Ausschlussfristen).
Der Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes ist mit den erforderlichen Unterlagen an die Hochschule zu richten. Der Zulassungsantrag muss für das…
1Der Zulassungsantrag ist an die Hochschule zu richten. 2Er muss bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). 3Der Zulassungsantrag gilt nur für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben 2.
Welche und warum — mit Abonnement