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Bei der Auswahl nach Abiturnote wird die Rangfolge durch die nach Anlage 2 ermittelte Durchschnittsnote bestimmt.
Wer keine Durchschnittsnote nachweist, wird hinter der letzten Bewerberin oder dem letzten Bewerber mit feststellbarer Durchschnittsnote eingeordnet.
Wer nachweist, aus nicht selbst zu vertretenden Umständen daran gehindert gewesen zu sein, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, wird auf Antrag mit der besseren Durchschnittsnote berücksichtigt.
Die einzelnen Bewerber/Bewerberinnen werden innerhalb ihrer Gruppe einer Notenrangfolge zugeordnet. Der jeweilige Notenrang bestimmt sich nach der auf dem…
Wer weder Durchschnittsnote noch Punktzahl nachweist, wird mit der Punktzahl, die mindestens für das Bestehen der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich ist,…
Die einzelnen Bewerber werden innerhalb ihrer Bewerbergruppe einer Notenrangfolge zugeordnet. Der Notenrang eines Bewerbers bestimmt sich nach der auf dem…
Die einzelnen Bewerber/Bewerberinnen werden innerhalb ihrer Bewerbergruppe einer Notenrangfolge zugeordnet. Der Notenrang eines Bewerbers/einer Bewerberin…
Die einzelnen Bewerber/Bewerberinnen werden innerhalb ihrer Gruppe einer Notenrangfolge zugeordnet. Der jeweilige Notenrang bestimmt sich nach der auf dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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